1.Mai 09 in Linz: erster Freispruch für Angeklagten; Ermittlungen gegen Beamte?
Anlässlich des spektakulären Freispruchs gegen einen der am 1.Mai Festgenommen (das Urteil kam zustande, weil die Polizei-Aussagen durch ein internes Polizei-Video, dass die Verteidigung kurz vor Prozessbeginn ohne Wissen der Exekutive auftreiben konnte, als widersprüchlich und teilweise unwahr erkannt wurden) dokumentiert das Subversivmesse-Original-Text-Service ungefragt
und unkommentiert folgende Prozessbeobachtung, veröffentlicht ursprünglich auf at.indymedia.org.
Nach einem Bericht der Polizeioffiziere wurden fünf Personen
angezeigt. Die Vorwürfe lauten entweder Widerstand gegen die
Staatsgewalt oder versuchte schwere Körperverletzung. Hierbei muss
erwähnt werden, dass jede auch noch so leichte Verletzung an einem
Beamten nach dem Gesetz eine schwere Körperverletzung ist. Die von
Demonstrant_innen den Polizisten angeblich zugefügten Verletzungen am
1. Mai sind leichte Schwellungen zweier Finger eines Beamten und ein
Hämatom am Knie eines anderen.
Die Verfahren gegen vier der Betroffenen, unter ihnen Vizedirektor
Rainer Zendron, befinden sich zur Zeit noch in der Phase des
Ermittlungsverfahrens. Da die Polizei in ihren eigenen Erhebungen
darauf verzichtete, wurden nun von der Staatsanwaltschaft jene Beamten
einvernommen, die in die Verhaftung von Rainer Zendron und der einer
jungen Demonstrantin involviert waren.
Das von den Medien kolportierte Gerücht im Juli gäbe es den nächsten
Prozess kann nicht bestätigt werden. Es handelt sich dabei zumindest um
keinen der schon angesprochenen fünf Betroffenen, die bei der
verhinderten 1. Mai Demonstration auf der Blumau verhaftet wurden, da
erst gegen einen ein Strafantrag vorliegt und somit ein
Verhandlungstermin fixiert wurde.
Bemerkenswert ist, dass die von der Polizei ins Treffen geführten
Aussagen im Ermittlungsverfahren im diametralen Widerspruch zu den
unverfälschten Videobeweisen stehen und deshalb zu befürchten ist, dass
das Interesse der Polizei nicht auf einer objektiven Aufklärung,
sondern auf eine nachträglichen Legitimation ihres unverhältnismäßigen
Einschreitens ausgerichtet ist.
Der erste Prozess, der erste Freispruch
Der erste Prozess begann am Freitag den 12. Juni um 13 Uhr im
Landesgericht Linz. In dem Strafantrag vom 13. Mai 2009 gegen jenen
Aktivisten der vor Gericht stand, wurde diesem ein Vergehen nach § 269
Abs 1 StGB (in Verbindung mit § 15 Abs 1 StGB) vorgeworfen, also das
Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Hier sei
an das ORF-Video erinnert, das diese Verhaftung dokumentiert und zeigt
wie ein Greiftrupp der Einsatzeinheit Lentos den Demosntranten brutal
aus der Demonstration prügelte. In diesem Strafantrag ist zu lesen, der
Demonstrant hätte am 1. Mai in Linz "dadurch, dass er mit Händen und
Füßen um sich schlug, Beamte mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich
an der Identitätsfeststellung zu hindern versucht." Einer
Identitätsfeststellung übrigens, für die es keine Rechtsgrundlage gab.
Nachdem nun die ersten Ermittlungsergebnisse der Polizei vorliegen -
die sich darauf beschränken, dass einige Beamten gemeinsam einen
Amtsvermerk erstellten - werden in diesem Fall auch noch
Maßnahmenbeschwerden beim UVS eingebracht.
Ausschlaggebend für den Freispruch (das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig) war ein Polizei-Video das sowohl den gesamten Zugriff
der Einsatzeinheit Lentos wie auch die Verhaftung des Beschuldigten
dokumentierte, und das besser als alle ORF-Videos die bisher bekannt
sind als Beweis der Verteidigung dienen konnte. Dieses Video widerlegte
alle Anschuldigungen. Darauf ist klar zu sehen, dass es von Seiten der
Polizei keine individuelle Aufforderung zur Identitätsfeststellung gab
und das von dem Demonstranten nie der vorgeworfene aktive Widerstand
geleistet wurde. Im Nachhinein wird ersichtlich wie absurd diese
Anschuldigung war, in einer Situation in der jemand von einer ganzen
Horde von Polizisten umringt und geschlagen wird und sich in erster
Linie einmal schützen muss, scheint es unmöglich auch noch Widerstand
zu leisten. Übrigens wurde dieses Video, um der Verteidigung wie auch
der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorzuenthalten, von der Polizei
einem anderen Akt zugefügt. Erst zwei Tage vor der Verhandlung konnte
der Anwalt des Beschuldigten dieses Video auftreiben. Die Widersprüche
in den Aussagen der geladenen Polizisten mit den schriftlichen
Aktenvermerken machten auch kein gutes Bild der Polizeiarbeit. Konkret
ging es um einen Amtsvermerk der von allen beteiligten Beamten
unterzeichnet wurde. Einer der Polizisten gab dazu an: "Ich habe ihn
nur überflogen und unterschrieben, weil mein Name drinnen stand." Ein
weiterer Zeuge gab zu, den Vermerk "nicht genau studiert" zu haben.
Der geleistete passiven Widerstand wurde vom Einzelrichter dezidiert
als rechtskonform gewertet. "Mein Mandant ist unschuldig. Die
Amtshandlungen im Aktenvermerk sind schlichtweg falsch und grenzen an
den Tatbestand der Verleumdung", erklärte der Verteidiger Rene Haumer
bei der Verhandlung. Weiters wurde vom Anwalt während der Verhandlung
die Befürchtung geäußert, da das besagte Video nicht von der Polizei
dem Akt zugefügt wurde, dass die Polizei versucht durch einen
Schuldspruch eine nachträgliche Legitimation ihres Vorgehens am 1. Mai
zu bekommen. Dieser Versuch scheint nun zumindest in diesem Fall schief
gegangen zu sein.
Ermittlungen gegen die Polizei
Hierbei muss unterschieden werden in die Ermittlungen gegen einzelne
Beamt_innen und der Untersuchung des gesamten Einsatzes. Drei Behörden
beschäftigen sich nun mit der Frage wie rechtmäßig der Einsatz
verlaufen ist, ob und wie das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt
wurde und ob das Recht auf Demonstrationsfreiheit verletzt wurde.
Neben dem Unabhängigen Verwaltungssenat haben nun auch die
Staatsanwaltschaft Linz und das Büro für interne Angelegenheiten (BIA)
des Bundesministeriums für Inneres die Ermittlungen aufgenommen.
Letzterer Institution, dessen Glaubwürdigkeit und Objektivität selten
hoch eingeschätzt wird, wird vor allem von der oberösterreichischen
Sicherheitsdirektion die Aufgabe zuerkannt über die Rechtmäßigkeit der
polizeilichen Übergriffe am 1. Mai zu urteilen. Damit stehen sie aber
ziemlich allein auf weiter Flur. Dies zeigt auch das die
Staatsanwaltschaft nur aufgrund des öffentlichen Drucks und ohne
Anzeigen der Betroffenen die Ermittlungen aufgenommen hat.
Nach den vorliegenden Informationen gibt es ein Ermittlungsverfahren
gegen einen unbekannten Polizisten. Es dürfte sich dabei um jenen
Polizisten handeln der Rainer Zendron mit seinem Schlagstock so stark
gegen den Rücken schlug, dass dieser abbrach. Der abgebrochene Teil des
Schlagstockes wurde auch schon der Staatsanwaltschaft Linz als
Beweismittel übergeben.
Gegen jenen Polizisten, der den nun vor Gericht stehenden Demonstranten
geschlagen hat, ist noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Hier wird interessant sein wie die Staatsanwaltschaft Linz mit dem
Verhalten des Polizisten nach der heutigen Hauptverhandlung umgeht,
insbesondere ob gegen diesen Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen
unverhältnismäßigem Waffengebrauch eingeleitet wird. Weiters ist noch
offen ob die Maßnahmenbeschwerden beim UVS wie so oft im Sand verlaufen
oder doch einmal zu Konsequenzen führen.
Maßnahmenbeschwerden beim UVS
Neben den Maßnahmenbeschwerden die durch den Anwalt der Betroffenen
beim UVS eingebracht wurden und einzelne Aspekte der Amtshandlung
thematisieren sind zwei Beschwerden eingereicht worden die auch die
Amtshandlung in ihrer Gesamtheit, die Einkesselung und die Verhinderung
der Demo beinhalten. Vom Anmelder der 1. Mai Demo wurde eine
Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) wegen der
Polizeiwillkür am 1. Mai eingebracht. Er erhebt als Beauftragter des
Aktionskomitees 1. Mai Beschwerde gegen die Sicherheitsdirektion für
Oberösterreich und die Bundespolizeidirektion Linz wegen Verhinderung
einer ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Demonstration. Damit
sieht er das verfassungsmäßige Grundrecht der Demonstrationsfreiheit in
Frage gestellt bzw. aufgehoben. Vor allem hält er es als mit der
Demonstrationsfreiheit unvereinbar, wenn die Polizei die Teilnahme an
einer Demonstration von einer präventiven Identitätsfeststellung
abhängig macht.
Die zweite Beschwerde wurde von einem weiterem Aktivisten eingebracht,
der am 1.Mai durch eine Pfeffesprayattacke für zwei Stunden das
Augenlicht verlor. Ihm wurde aus nächster Nähe Pfefferspray in die
Augen gesprüht, als er versuchte, einem anderen, der zu Boden gegangen
war, aufzuhelfen. Die Beschwerde wurde gestellt wegen Verletzung des
Rechts auf Versammlungsfreiheit und Verletzung des Rechts auf
körperliche Integrität.
Medieninteresse, Bündnis, Soli-Arbeit
Auch wenn sich die anfängliche starke Empörung der so genannten
Zivilgesellschaft in der Zwischenzeit wieder anderen Themen zuwendet,
ist das mediale Interesse an den Verfahren und vor allem an der Arbeit
des "Bündnis gegen Polizeigewalt und für Demonstrationsfreiheit"
ungebrochen stark (https://antifa.servus.at/pressespiegel).
Dies zeigte auch das Echo der zweiten Pressekonferenz am 9. Juni, bei
dem neben dem heutigen Prozess und den eingebrachten
Maßnahmenbeschwerden auch die Debatte in der letzten Gemeinderatsitzung
thematisiert wurde, in der zwei Resolutionen der Grünen und der SPÖ
beschlossen wurden in denen die lückenlose Aufklärung der Ereignisse am
1. Mai gefordert werden. Das Bündnis, das in der Zwischenzeit von 165
Organisationen und mehr als 800 Einzelpersonen unterstützt wird, gibt
sich mit einer solchen allgemein Formulierten Willenserklärung nicht
zufrieden und fordert, weil den internen Ermittlungen der Exekutive
kein Vertrauen geschenkt wird, eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft
(http://gegenpolizeigewalt.servus.at).
Weiters ist es dem Bündnis ein anliegen in der Diskussion neben den
laufenden Verfahren auch die demokratiepolitischen Aspekte nicht außer
Acht zu lassen. Die Bündnissprecherin betonte: "Das Vafassungsrecht auf
Demonstrationsfreiheit kann niemals durch angebliche
Verwaltungsübertretungen ausgehebelt werden. Hier wurde das Gebot der
Verhältnismäßigkeit offensichtlich grob verletzt." Auch wenn bei den
Aussagen und Presseerklärungen vom Bündnis immer wieder eine Hoffnung
in den Rechtsstaat mitschwingt so ist es diesem zu verdanken, dass
einerseits die Gewalt der Polizei thematisiert wird und darüber die dem
Staat immanente Gewalt zumindest andiskutiert werden kann und das der
Druck auf die staatlichen Organe keine Kriminalisierung der
antifaschistischen Bewegung zu versuchen real so stark ist, das diese
Organe selber unter Druck geraten. Immer wird immer darauf hingewiesen
dass die Gewalt von der Polizei (und somit vom Staat) ausgegangen ist.
Mit einer, vom Bündnis unabhängigen, kleineren Aktion wurde heute vor
dem Gericht auch die Repression gegen die Tierrechtsaktivist_innen
thematisiert.
Die Linzer Polizei reagierte schon im Mai mit einer Image-Kampagne die
neben Werbespots in den beiden regionalen Fernsehsender auch
wöchentliche Kolumnen von Sicherheitsdirektor Dr. Alois Lißl und dem
Polizeidirektor von Linz, Dr. Walter Widholm in der "Heute" beinhaltet.
Neben dem Bündnis entstanden eine Vielzahl von kleineren
Soli-Projekten, die in erster Linie darauf abzielen Geld zu sammeln. Es
ist noch nicht absehbar was das den Betroffenen kosten wird. Diese
Aktionen werden vor allem durch Initiativen und Projekten der freien
Kunst- und Kulturszene organisiert (https://antifa.servus.at/solidaritaetsaktionen).
Betroffen sind einige, gemeint sind wir alle!
...get involved as Friend and log in to add comments.
Re:1.Mai 09 in Linz: erster Freispruch für Angeklagten; Ermittlungen gegen Beamte?
"...dass das Interesse der Polizei nicht auf einer objektiven Aufklärung, sondern auf eine nachträglichen Legitimation ihres unverhältnismäßigen Einschreitens ausgerichtet ist."
Mhh, hat jemals wer was anderes erwartet???
BtW some good news: "Urteil gegen Susanne Winter bestätigt
Das Urteil gegen die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung bleibt aufrecht. Das hat das Oberlandesgericht Graz Mittwochabend in einer Berufungsverhandlung entschieden. Dennoch gab es einen Teilerfolg für Winter."
Re:1.Mai 09 in Linz: erster Freispruch für Angeklagten; Ermittlungen gegen Beamte?
Really informative post. thanks considering sharing this article.
Shopping
Health tips
Re:1.Mai 09 in Linz: erster Freispruch für Angeklagten; Ermittlungen gegen Beamte?
answer