1.Mai 09 in Linz: Resolution des Betriebsrates des Kunstuni
Das Subversivmesse-Original-Text-Service dokumentiert ungefragt und unkommentiert folgende Resolution des Betriebsrat des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals der Kunstuniversität Linz zum Vorgehen der Exekutive am 1.Mai 09.
Resolution des Betriebsrats des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz zu den Vorfällen am 1. Mai 2009 und der Festnahme von Vizerektor A. Univ. Prof. Mag. Rainer Zendron
Der Betriebsrat des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals kritisiert die am 1.Mai 2009 stattgefundenen Vorfälle von Polizeigewalt gegenüber DemonstrantInnen und die Verhaftung des Vizerektors für Lehre der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Univ. Prof. Mag. Rainer Zendron, auf das Schärfste.
In Österreich herrscht nach wie vor Meinungsfreiheit, sowie das Recht angemeldete Demonstrationen unbeschadet für Leib und Leben durchzuführen. Die Aufgabe der Exekutive ist es Ausschreitungen zu verhindern. Das Sicherheitspolizeigesetz gibt den Einsatzkräften zwar Befehls- und Zwangsgewalt in die Hände, diese haben dadurch aber nicht die Legitimation ohne ersichtlichen Grund Personen abzuführen und Gewalt gegen die BürgerInnen einzusetzen. Diese Zeit sollte rund 75 Jahre zurückliegen und nicht wiederum aufleben. In anderen Ländern, z.B. Brasilien, hätte die Behandlung des Vizerektors bei seiner Festnahme zu Protesten vor dem jeweils Obersten Gerichtshof geführt.
Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung besagt, dass alle BundesbürgerInnen vor dem Gesetz gleich sind. Die Exekutive ist dazu eingesetzt Gesetze zu vollziehen und nicht sich darüber hinwegzusetzen bzw. sie mit unangemessener Gewalt durchzusetzen. Justizia sollte neutral sein und auch die Exekutive sollte sich gegenüber den BürgerInnen so verhalten, dass alle gleich behandelt werden.
Der wenig konkret formulierte §9 des Versammlungsgesetzes verweist auf das Vermummungsverbot bei Demonstrationen, wobei im konkreten Fall anscheinend bereits das Tragen eines Kapuzenpullovers und einer Sonnenbrille als Verhüllung von Gesichtszügen angesehen worden ist. §81 Abs.2 und Abs. 3 des Sicherheitspolizeigesetzes fordern ausdrücklich gelinde Mittel zur Vermeidung einer Verhaftung eines Menschen. Diese wurden im Fall von Vizerektor A. Univ. Prof. Mag. Rainer Zendron allem Anschein nach nicht eingesetzt. Ganz offensichtlich hat Vizerektor Zendron auch nicht gegen den §35 Zi. 3 Verwaltungsstrafgesetz verstoßen, (welcher die Festnahme einer Person regelt, wenn diese trotz Abmahnung durch ein Polizeiorgan die strafbare Handlung fortsetzt oder sie zu wiederholen versucht), da er laut eigener Aussage zuerst Auskunft über die Situation verlangte (die Exekutive ist zur Auskunft gegenüber den BürgerInnen verpflichtet) und danach, die von allen politischen Parteien ständig propagierte, Zivilcourage bewies, indem er einem Impuls eine Person zu schützen folgte.
Die Gesetzesvollzugsmacht darf sich nur auf Boden der Gesetze bewegen und offensichtlich war dieser Gesetzespassus des Sicherheitspolizeigesetzes den vor Ort eingesetzten Sicherheitskräften nicht bekannt. Wie sonst kann man sich erklären, dass in dem offiziellen ORF Video von den Vorfällen vom 1.Mai 2009 ein nur von hinten erkennbarer Polizist wiederholt und heftig mit seinem Einsatzstock auf eine nicht weiter identifizierbare Person einschlägt? Tritt hier nicht der Tatbestand des unverhältnismäßigen Mitteleinsatzes bei einer Amtshandlung ein? Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt in unserem Rechtsverständnis (unter Berufung auf Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung) auch für Polizeibeamte im Einsatz.
Keineswegs möchten wir Pauschalkritik an der Polizei üben, sondern dezidiert festhalten, dass wir die exzessive Gewaltanwendung einzelner Einsatzkräfte gegenüber DemonstrantInnen auf das Heftigste ablehnen. An Hand der Videos lässt sich nachweisen, von welchen Sicherheitsorganen die ihnen zustehenden Kompetenzen überschritten worden sind. Der Betriebsrat des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz fordert daher eine eingehende Untersuchung der Vorfälle vom 1. Mai 2009 durch eine unabhängige Kommission, die Suspendierung derjenigen Beamten, die sich der Kompetenzüberschreitung schuldig gemacht haben, sowie das Fallenlassen des Anklagepunktes des Widerstandes gegen die Staatsgewalt gegenüber Vizerektor A. Univ. Prof. Mag. Rainer Zendron. Zivilcourage darf nicht mit einer Verhaftung und Strafandrohung sanktioniert werden.
Der Betriebsrat
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Re:1.Mai 09 in Linz: Resolution des Betriebsrates des Kunstuni
Ich begrüße die Klarheit dieser Stellungnahme durch den Betriebsrat und gratuliere zur Veröffentlichung auf diesem Blog. Mit hätte das als Zuschauerin bei einer Demonstration jederzeit auch passieren können und das schockiert mich, denn ich lehne nicht die Polizei als Einrichtung ab, jedoch unverhältnismäßige Übergriffe allemal.
Mag.a Karin Gegenburger, Linz
Messe Linz
Ich habe heute die Messe in Linz besucht und war sowohl enttäuscht als auch schockiert, dass für für solch ein Event Geld verschwendet wird! Linz09 soll sich schämen...es kann nicht sein, dass hierfür Steuergeld verwendet worden ist.
Auf dieser Messe herschte ein Unruhe, es war schmutzig und gammelig...Nicht einmal ein Stand, war es wert, ihn interessant zu finden. Das Niveau war unterirdisch...
Ich finde es beschämend, diese Veranstaltung in Linz begrüssen zu müssen.
Als Linzer ist es mir klar wie schön unsere Stadt ist. Jedoch scheint mir, dass der Eindruck welche diese Veranstaltung auf Touristen hinterlässt, nicht positiv für Linz ist.
Sehr enttäuschend!!!!!!!!
Re:1.Mai 09 in Linz: Resolution des Betriebsrates des Kunstuni
Dann geh' doch bitte woanders hin! Mir hat's gefallen, einmal total was anderes. Und es gab durchaus interessante Stände. Beschämend ist Kunst - egal: ob sie dir gefällt oder nicht, ob du sie verstehst oder nicht, ob das Ambiente klinisch sauber ist oder nicht - als beschämend zu bezeichnen.
Re:1.Mai 09 in Linz: Resolution des Betriebsrates des Kunstuni